Bitte beachten Sie die neuen Regelungen zum Thema der Entsendung von Mitarbeitern in Ausland ab dem 01.09.2022. Die nachfolgenden Punkte sollten Sie in Ihren Dokumentationen anpassen.
EU-Richtlinie 2019/1152
1. Welche Aufgaben übernimmt der entsendete Mitarbeiter?
2. Wem ist der Entsendete unterstellt?
3. Wieviel verdient der Entsendete im Ausland?
4. Welche Zulagen sind für Entsendetätigkeit vereinbart?
5. Welche auslandsbezogenen Mehrkosten fallen eventuell an?
6. Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten im Ausland? Der Arbeitgeber ist hier zum Ausgleich verpflichtet!
7. Ist ein Risikozuschlag aufgrund geringerer Sicherheitsstandards oder klimatischer Bedingungen im Ausland notwendig?
8. Sind Arbeitszeiten und Urlaube auf besondere Umstände anzupassen?
Sollten Sie weitere Fragen zur Entsendung in bestimmte Länder haben wenden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular an uns.